Prüfung und Abnahmen Ihrer Anlagen.
Prüfungen und Abnahmen werden von uns nach den Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt:
* Krananlagen gemäß § 26 BGV D6
* Lastaufnahme- und Anschlagmittel gemäß VBG 9a
* Winden, Hub- und Zuggeräte gemäß BGV D8
* elektrische Betriebsmittel gemäß BGV A3
* kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ZH 1/494
* Hebebühnen gemäß VBG 14
Die Restnutzungsdauer Ihres Hubwerks können wir natürlich auch nachträglich erstellen um kosten einer Generalüberholung zu verhindern.