Prüfung und Abnahmen Ihrer Anlagen.

Prüfungen und Abnahmen werden von uns nach den Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt:

* Krananlagen gemäß § 26 BGV D6

* Lastaufnahme- und Anschlagmittel gemäß VBG 9a

* Winden, Hub- und Zuggeräte gemäß BGV D8

* elektrische Betriebsmittel gemäß BGV A3

* kraftbetätigte Türen und Tore gemäß ZH 1/494

* Hebebühnen gemäß VBG 14


Die Restnutzungsdauer Ihres Hubwerks können wir natürlich auch nachträglich erstellen um kosten einer Generalüberholung zu verhindern.