Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot
Die Angebote, auch in Preislisten und Rundschreiben sind freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich ab unserem Lager. Die in den Angeboten und Drucksachen enthaltenen Unterlagen, wie Muster, Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen und Beschreibungen sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie werden ausdrücklich bestätigt.

2. Abschluss
Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Mehr- oder Minderlieferungen gelten als im üblichen Rahmen vereinbart. Einkaufs- und Lieferungsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir noch nicht einmal bei Vertragsabschluß widersprechen. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als angenommen.

3. Preisstellung
Alle Preise verstehen sich ab Werk oder bei Lieferung von Lager ab Lager, ausschließlich der Kosten für etwaige Verpackung. Unsere Preise basieren auf unserer Kostenstruktur zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Sollte sich diese bis zur Erfüllung des Auftrages verändern, und mehr als 4 Monate seit Erteilung des Auftrages verstrichen sein, sind wir berechtigt den Abschlusspreis anzupassen. Für die Berechnung ist die bei uns festgestellte Stückzahl oder das bei uns festgestellte Gewicht maßgebend; Verpackung wird gesondert berechnet.

4. Lieferzeit
Die angegebenen Lieferzeiten sind annährend und unverbindlich. Sie beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten der Ausführung. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Versandfertig gemeldete Ware muss der Kunde sofort abrufen. Erfolgt kein Abruf oder besteht keine Versandmöglichkeit, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Der Kunde kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Bei Aufträgen mir fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilungen aufzugeben. Wird nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt selbst einzuteilen und die Ware zu
liefern oder von dem noch rückständigen Teils des Abschlusses zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

5. Lieferungsbehinderung
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Auch bei Unmöglichkeit oder Verzug der Lieferung aufgrund einfacher Fahrlässigkeit von uns bzw. eines unserer Erfüllungsgehilfen, ist jede Haftung ausgeschlossen.

6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Vertragspartner über, sobald die Lieferung unsere Betriebsräume verlassen hat. Wird die Absendung aufgrund eines vom Vertragspartner zu vertretenden Umstandes verzögert, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Auf schriftliches Verlangen des Vertragspartners wird die Ware zu seinen Lasten versichert.

7. Mängel, Lieferung nicht vertragsmäßiger Ware
Die Gewährleistung für unsere Produkte beträgt 12 Monate. Mängelrügen und Beanstandungen wegen Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware hat der Kunde innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Das Ergebnis, der durch das Lieferwerk oder dessen Beauftragten durchgeführten Prüfungen und Untersuchungen, entscheidet ob die Mängelrüge bzw. die Beanstandung berechtigt ist oder nicht.
Wir sind berechtigt Sachmängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mängelfreier Teile oder Waren zu beheben.
Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art. Gewährleistungsansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn an der von uns gelieferten Ware Veränderungen vorgenommen wurden, die Ware mit fremden Teilen verbunden oder komplettiert wurde, oder auf eine andere Weise eingebaut wurde, oder wenn eigenmächtig Reparaturen vorgenommen wurden. Die Gewährleistung erlischt außerdem bei Nichtbeachtung der vom Zulieferer oder von uns vorgeschriebenen bzw. unsachgemäßen Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebs- und Wartungsanweisungen), ferner bei unsachgemäßer Beanspruchung und Lagerung. Natürlicher Verschleiß unterliegt ebenfalls nicht der Gewährleistung.

8. Abnahme und Prüfung
Falls für die gelieferten Erzeugnisse eine Prüfung oder Abnahme vereinbart ist, hat sie bei dem Lieferwerk zu erfolgen. Die Ware gilt mit der Absendung als vertragsgemäß geliefert, wenn der Kunde die Ware abgenommen hat oder die vereinbarte Abnahme nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt.

9. Zahlung
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe der jeweils für Bankkredit gültigen Zinsen- und Spesensätze berechnet. Wechsel nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung diskont- und spesenfrei an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Stehen dem Kunden Forderungen gegenüber uns zu, so werden diese Forderungen mit der Fälligkeit unserer Verbindlichkeit fällig. Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben, werden sofort fällig.
Wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns nach dem jeweiligen Vertragsabschluß Umstände bekannt werden. die nach unserer Ansicht, geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Falle berechtigt,noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kunden verlangen.

10. Abrechnung und Abtretung
Die Zurückzahlung von Zahlungen bzw. Aufrechnung von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit sie nicht zugestanden oder rechtskräftig schriftlich festgestellt sind.

11. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde. unser Eigentum, auch wenn der Ankaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Dies betrifft alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten uns gegenüber. Sie sind berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verarbeiten. Für diesen Fall tritt an die Stelle unseres Eigentumsanspruches die Forderung auf Zahlung gegenüber Ihrem Abnehmer oder Auftraggeber. Der Vergütungsanspruch gegen Dritte aus Veräußerung, Verarbeitung oder Verbindung wird insoweit schon jetzt an uns abgetreten. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Dritten offen zulegen. Etwaige Zugriffe von Dritten auf die von uns gelieferte Ware, insbesondere Pfändungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Schaden, der uns durch die Mitteilung entsteht, wird Ihnen angezeigt und in Rechnung gestellt, dies betrifft auch in diesem Zusammenhang entstehende Rechtsverfolgungskosten jeglicher Art. Die von uns gelieferte Ware ist, sofern sie unserem einfachen oder verlängertem Eigentumsvorbehalt unterliegt, gegen jede versicherbare Gefahr zu versichern. Wir sind berechtigt, die Geschäftsbeziehungen aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung abzubrechen und den jeweils offenstehenden Saldo mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen, wenn:
a) der Zahlungsrückstand mindestens 10% des offenen Gesamtsaldos ausmacht,
b) sich die Vermögensverhältnisse auf Ihrer Seite wesentlich verändert oder verschlechtert haben oder eine Vermögensgefährdung eintritt,
c) Sie bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht haben.
d) die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verloren geht, erheblich beschädigt oder zerstört wird und andererseits der fällige Kaufpreis nicht ausgeglichen wurde.

Bei Fälligstellung des noch offenen Saldos aus den vorgenannten Gründen erklären Sie sich damit einverstanden und verpflichten sich, die Ware sofort an uns oder an einen von uns beauftragten Dritten zur Sicherstellung herauszugeben. Der Einschaltung eines Sequesters bedarf es nicht.
Darüber hinaus sind wir oder ein von uns beauftragter und bevollmächtigter Dritter berechtigt, die Ware abzuholen und zu diesem Zweck Ihre Geschäftsräume bzw. den Standort der sonstigen Ware zu betreten. Nach entsprechender Fristsetzung sind wir berechtigt, die Ware und evtl. andere uns übereignete Sicherheiten nach unserem Ermessen frei zu verwerten. Insoweit wird Ihnen eine Gutschrift erteilt.

12. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist in allen Fällen Hagen. Als Gerichtsstand - auch in Scheck- und Wechselklagen - gilt das Amtsgericht Hagen. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an jedem anderen, begründeten Gerichtsstand zu verklagen. Für die geschäftlichen und rechtlichen Beziehungen zwischen dem Lieferanten und den Bestellern ist deutsches Recht maßgebend.

13. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.